Der Kundenanlass der Spar- und Leihkasse Wynigen

  07.11.2023 Aktuell, Wynigen, Wirtschaft, Gesellschaft

Zahlreiche interessierte Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer folgten am vergangenen Donnerstag, 2. November 2023, der Einladung der Spar- und Leihkasse Wynigen AG zum diesjährigen Kundenanlass in den Gasthof Linde in Wynigen. Das Interesse am Thema Energieeffizienz bei der eigenen Liegenschaft ist zurzeit sehr gross. Das Umweltbewusstsein und die steigenden Energiepreise zwingen die Menschen dazu, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen. Zwei kompetente Fachpersonen informierten zum einen über das Vorgehen zu energetischen Massnahmen an Gebäuden und zum andern über deren materielle Auswirkungen.
Bruno Jost von energiekompass.be in Wynigen, Energieberater, GEAK-Experte und Projektbegleiter, zeigte die Schritte von der Planung bis und mit der Umsetzung, wenn eine
Gebäudesanierung in Bezug auf Energieeffizienz ansteht. Das Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes auf den 1. Januar 2023 bedeutet unter anderem, dass bei bestehenden Bauten der Heizungsersatz meldepflichtig ist und Öl- oder Gasheizungen nicht ohne Weiteres ersetzt werden dürfen.

GEAK – Gebäudeenergieausweis
GEAK ist ein schweizweit gültiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Skala von A bis G zeigt. Diese Skala kennt man von elektrischen Haushaltgeräten. Je besser die
Energieeffizienzklasse ist, desto weniger Energie verbraucht eine Liegen­-
schaft.


Fördergelder
Der Kanton unterstützt vorgängige Impuls-Beratungen und den GEAK-Beratungsbericht finanziell. Weiter auch den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen sowie seit Kurzem auch von alten Holzfeuerungen. Fördergelder werden gesprochen für jegliche Formen von Verbesserung der Energieeffizienz bei den GEAK-Klassen einer Liegenschaft. Photovoltaikanlagen werden nicht vom Kanton, sondern vom Bund subventioniert. Neubauten werden nur noch mit Fördergeldern unterstützt, wenn sie hocheffizient sind. Um Fördergelder beantragen zu können, wird meist ein GEAK benötigt.

Steuerliche Anreize
Alle Massnahmen, welche die Energieeffizienz an einem Gebäude (Hülle oder Technik) verbessern, dürfen zu 100 Prozent in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Dies trifft auch zu, wenn kein Ersatz stattgefunden hat, wie zum Beispiel, wenn eine neue Photovoltaikanlage installiert wurde. Der negative Aspekt dabei: Erhaltene Fördergelder müssen wiederum als Einkommen versteuert werden.

Wert und Nachhaltigkeit bei Immobilien
Bruno Steck, Inhaber und Geschäftsführer von Group46 GmbH, Immobilienbewertung, Immobilienvermarktung und Immobilienverwaltung in Burgdorf, informierte über den Wert und die Nachhaltigkeit bei Immobilien. Das Wort «Nachhaltigkeit» könnte man als Wort der vergangenen Jahre bezeichnen. Jedermann/Jederfrau ist bekannt, dass nicht mehr Energie verbraucht werden sollte, als wieder bereitgestellt werden kann. Es ist jedoch so, dass weltweit schon im August die nachwachsenden und regenerierbaren Ressourcen des ganzen Jahres aufgebraucht sind. Bruno Steck betonte, dass jeder Einzelne selbst bestimme, was Nachhaltigkeit für ihn und seine Immobilie bedeutet. Nachhaltigkeit muss auch umsetzbar sein, denn der/die Besitzer/in muss es sich leisten können und wollen. «Der Idealfall ist, auf wiederverwendbare Produkte zu setzen, um damit die begrenzten Ressourcen zu schonen und auch die Menge an Abfall zu reduzieren.» So umschreibt es der Fachmann. An verschiedenen Fallbeispielen zeigte Bruno Steck auf, dass sich Investitionen in Bezug auf energetische Liegenschaftssanierungen nicht im gleichen Umfang auf den Wert auswirken.
Für weiteren Diskussionsbedarf stellten sich die Referenten beim anschliessenden Apéro gerne zur Verfügung.

Rosmarie Stalder


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